Rechtsprechung
BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,1511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1955, 479
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1953 - I ZR 220/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53
Dieser Rechtsstandpunkt steht im Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1953 (GRUR 1954, 111 = Bl. f PMZ 1954, 53), wonach ausländische Inhaber deutscher Patente nur dann in den Genuß der in § 2 Abs. 1 der VO über außerordentliche Maßnahmen in Patent- und Gebrauchsmusterrecht vom 10. Januar 1942 (KriegsmaßnahmenVO RGBl. II, 81) vorgesehenen Verlängerung der Schutzdauer kamen, wenn der deutsche Reichsminister der Justiz von seiner Ermächtigung, die Verlängerungsvergünstigung auf Ausländer auszudehnen, Gebrauch machte und die Ausdehnung im Reichsgesetzblatt bekanntgegeben war (§ 2 Abs. 3, § 9 Abs. 2 KriegsmaßnahmenVO). - RG, 07.07.1926 - I 444/25
1. Ist § 6 der Bekanntmachung der Reichsregierung vom 6. Juli 1921 rechtsgültig? …
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53
Wenn aber das Reichsgericht diesen Begriff dahin ausgelegt hat, daß er alle in § 6 PatG genannten Benutzungsarten umfasse (RGZ 114, 252 [258]), so muß das gleiche nach Sinn und Zweck des Art. 7 AHK-Ges Nr. 8 auch für die Auslegung dieser gesetzlichen Bestimmung gelten. - RG, 25.10.1911 - I 420/10
Patentverletzung. ; Inverkehrbringen von Mustern.
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53
Denn durch die Übereignung an Schulze und die Lieferung der Maschinen in die Bundesrepublik sind diese jedenfalls im Inland in den Verkehr gebracht worden (RGZ 80, 15 [17]; 77, 248 [249]). - RG, 24.06.1912 - I 307/11
Benutzung einer Erfindung durch Inverkehrbringen
Auszug aus BGH, 26.04.1955 - I ZR 21/53
Denn durch die Übereignung an Schulze und die Lieferung der Maschinen in die Bundesrepublik sind diese jedenfalls im Inland in den Verkehr gebracht worden (RGZ 80, 15 [17]; 77, 248 [249]).
- BGH, 07.10.1965 - Ia ZR 129/63
Bindungswirkung einer Entscheidung des wegen einer Patentverletzung angerufenen …
Deshalb hat sich, wie das Berufungsgericht zutreffend bemerkt, der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 26. April 1955 (GRUR 1955, 479) in einem Patentverletzungsprozeß im einzelnen mit, dem Erwerb eines Weiterbenutzungsrechtes nach Art. 7 AHKG Nr. 8 befassen können, ohne die - dort nicht streitig gewesene - Frage der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für diese Prüfung überhaupt nur aufzuwerfen.